Sozialpädagogische Wohngruppen
Speerblick
Spielplatz Brücke

Kriterien Aufnahme

Voraussetzung für eine Aufnahme von gefährdeten Kindern und Jugendlichen in die Sozialpädagogischen Wohngruppen „Speerblick“ sind:

  • Das grundsätzliche Einverständnis und die Kooperationsbereitschaft seitens der Erziehungsberechtigten oder der einweisenden Stelle liegen vor.

  • Die betroffenen Kinder und Jugendlichen sind in der Lage, die öffentliche Schule zu besuchen, oder können im Haus Speerblick in die Unterstufe der Sprchheilschule eintreten.

  • Die Rechtslage und die Finanzierungsgrundlagen sind durch die einweisende Stelle geklärt und gesichert.

 
Nicht aufgenommen werden Kinder und Jugendliche, die unter geistigen oder körperlichen Behinderungen, psychiatrischen Störungen oder Suchtproblemen leiden.

 

 

Seitens der Sozialpädagogischen Wohngruppen Speerblick muss für das betreffende Kind/den Jugendlichen ein geeignetes Platzangebot vorhanden sein, wobei möglichst auf eine gute geschlechts- und altersgemässe Durchmischung der Wohngruppen geachtet wird.