Voraussetzung für eine Aufnahme von gefährdeten Kindern und Jugendlichen in die Sozialpädagogischen Wohngruppen „Speerblick“ sind:
Nicht aufgenommen werden Kinder und Jugendliche, die unter geistigen oder körperlichen Behinderungen, psychiatrischen Störungen oder Suchtproblemen leiden.
Seitens der Sozialpädagogischen Wohngruppen Speerblick muss für das betreffende Kind/den Jugendlichen ein geeignetes Platzangebot vorhanden sein, wobei möglichst auf eine gute geschlechts- und altersgemässe Durchmischung der Wohngruppen geachtet wird.