Sozialpädagogische Wohngruppen
Speerblick
Kinder Buch

Verfahren

Aufnahme

Die Aufnahme von Kindern und Jugendlichen in die Sozialpädagogischen Wohngruppen Speerblick erfolgt in mehreren Schritten:

 

  • Anfrage bei der Institutionsleitung.
  • Informationsgespräch mit den Eltern, Elternteilen oder den aktuellen Bezugspersonen und dem betroffenen Kind/Jugendlichen zur Klärung der Rahmenbedingungen und der gegenseitigen Erwartungen.
  • Klärung der Finanzierung und der rechtlichen Grundlage des Aufenthaltes durch die einweisende Stelle.
  • Besuch der Institution mit dem Ziel, das Kind/ den Jugendlichen sowie die verantwortliche Bezugsperson mit der Umgebung in der Wohngruppe im Speerblick vertraut zu machen.
  • Aufnahmeentscheid durch die Heimleitung mit der grundsätzlichen Zustimmung des Kindes/Jugendlichen und seiner Bezugspersonen.
  • Eintrittsgespräch mit dem Kind/Jugendlichen, den Bezugspersonen und der einweisenden Stelle zur Klärung organisatorischer Fragen, gegenseitiger Verantwortlichkeiten und der Vereinbarung verbindlicher Ziele der Zusammenarbeit.
  • Sämtliche Abmachungen über die Rahmenbedingungen und Ziele des Aufenthaltes von Kindern und Jugendlichen in den Sozialpädagogischen Wohngruppen Speerblick werden in einer Aufnahmevereinbarung verbindlich festgehalten.

 

Falls es zum Wohle der Kinder und Jugendlichen notwendig ist, kann das Aufnahmeprozedere auch beschleunigt durchgeführt werden. Nicht möglich sind aber eigentliche Notfallplazierungen (polizeiliche Einweisungen).

 

Da dies nicht dem Konzept entspricht, ist die Schliessung der Wohngruppen zur Gewährleistung des Kinderschutzes nicht möglich.

Austritt

Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen.

Die Nachbetreuung ist generell eine zusätzliche unterstützende Leistung der Sozialpädagogischen Wohngruppen Speerblick. Diese wird im Einzelfall und in Absprache mit den aktuellen Bezugspersonen und den einweisenden Stellen vereinbart. Dauer und Umfang wird in einem Abschlussgespräch und in Übereinstimmung mit den personellen und zeitlichen Ressourcen der Wohngruppe vertraglich geregelt. Voraussetzung ist eine Kostengutsprache der Nachbetreuung  durch den Versorger.

 

Wird bei einem Kind oder Jugendlichen die Rückkehr ins Herkunftsmilieu beschlossen, wird dem Austrittsverfahren eine besondere Beachtung geschenkt.