Die Aufnahme von Kindern und Jugendlichen in die Sozialpädagogischen Wohngruppen Speerblick erfolgt in mehreren Schritten:
Falls es zum Wohle der Kinder und Jugendlichen notwendig ist, kann das Aufnahmeprozedere auch beschleunigt durchgeführt werden. Nicht möglich sind aber eigentliche Notfallplazierungen (polizeiliche Einweisungen).
Da dies nicht dem Konzept entspricht, ist die Schliessung der Wohngruppen zur Gewährleistung des Kinderschutzes nicht möglich.
Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen.
Die Nachbetreuung ist generell eine zusätzliche unterstützende Leistung der Sozialpädagogischen Wohngruppen Speerblick. Diese wird im Einzelfall und in Absprache mit den aktuellen Bezugspersonen und den einweisenden Stellen vereinbart. Dauer und Umfang wird in einem Abschlussgespräch und in Übereinstimmung mit den personellen und zeitlichen Ressourcen der Wohngruppe vertraglich geregelt. Voraussetzung ist eine Kostengutsprache der Nachbetreuung durch den Versorger.
Wird bei einem Kind oder Jugendlichen die Rückkehr ins Herkunftsmilieu beschlossen, wird dem Austrittsverfahren eine besondere Beachtung geschenkt.