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Aufnahmeverfahren

Gegenseitige Erwartungen klären.

Aufnahme

Aufgenommen werden Kinder, Jugendliche und junge Menschen beiderlei Geschlechts, welche verschiedenen belastenden Situationen im persönlichen, familiären oder psychischen Bereich ausgesetzt sind.

Vorgehen

Die Aufnahme von Kindern oder Jugendlichen in die Sozialpädagogischen Wohngruppen erfolgt in mehreren Schritten:

  • Anfrage bei der Institutionsleitung.
  • Informationsgespräch mit den Eltern oder Erziehungsberechtigten und dem betroffenen Kind oder Jugendlichen. Geklärt werden die Rahmenbedingungen und die gegenseitigen Erwartungen.
  • Klärung der Rechtsgrundlage des Aufenthalts und der Finanzierung durch die einweisende Stelle.
  • Besuch im Speerblick mit dem Ziel, das Kind oder den Jugendlichen und die Erziehungsberechtigten mit der Umgebung in den Sozialpädagogischen Wohngruppen vertraut zu machen.
  • Aufnahmeentscheid durch die Institutionsleitung. Voraussetzung ist die grundsätzliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten und der einweisenden Stelle.
  • Eintrittsgespräch mit dem Kind oder Jugendlichen, den Erziehungsberechtigten und der einweisenden Stelle zur Klärung organisatorischer Fragen und gegenseitiger Verantwortlichkeiten. Verbindliche Ziele der Zusammenarbeit werden vereinbart.
  • Schriftliche Aufnahmevereinbarung – mit allen Abmachungen über die Rahmenbedingungen und Ziele des Aufenthalts in den Sozialpädagogischen Wohngruppen.

Falls es das Wohl der Kinder und Jugendlichen erfordert, kann der Aufnahmeprozess beschleunigt werden. Notfallplatzierungen (polizeiliche Einweisungen) sind aber nicht möglich.

Der Kinderschutz verlangt in manchen Fällen permanent abgeschlossene Wohn- und Aufenthaltsräume für gefährdete Personen. Das Konzept des Speerblicks erlaubt keine derartige Schliessung der Wohngruppen.


Austritt

  • Die Kündigung muss schriftlich unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist erfolgen.
  • Als zusätzliche unterstützende Leistung bieten die Sozialpädagogischen Wohngruppen eine Nachbetreuung. Sie wird im Einzelfall und in Absprache mit den aktuellen Bezugspersonen und den einweisenden Stellen festgelegt.
  • Im Abschlussgespräch werden Dauer und Umfang der Nachbetreuung vertraglich geregelt. Voraussetzung ist eine Kostengutsprache durch den Versorger.